- Lohnpolitik
- 1. Begriff: Gesamtheit der Maßnahmen des Staates (staatliche L.) und der an der Lohnbildung beteiligten Parteien (L. der Tarifpartner) zur Beeinflussung von Lohnbildung, -höhe und -struktur.- 2. Einteilung nach den Trägern: a) Staatliche L.: Teil der ⇡ Einkommenspolitik des Staates, welche (1) unter Gewährleistung der ⇡ Tarifautonomie durch indikative Maßnahmen, z.B. durch Appelle zur Lohndisziplin, unverbindliche einkommenspolitische Empfehlungen und Kooperationen, oder (2) durch die Tarifautonomie mehr oder weniger aufhebende Zwangsmaßnahmen, z.B. durch Indexierung der Tariflöhne, Lohnkontrollen oder Lohnstopps, versuchen, den Lohnbildungsprozess so zu beeinflussen, dass unter Berücksichtigung verteilungspolitischer Auswirkungen (⇡ Verteilungspolitik) die gesamtwirtschaftlichen Ziele der Stabilisierungspolitik erreicht werden können.- b) L. der Tarifpartner (geprägt durch gegensätzliche Verteilungsziele): Die Gewerkschaften versuchen über ihre Tariflohnforderungen, die Arbeitgeberverbände durch Abwehr von Tariflohnsteigerungen, die reale Verteilungsposition ihrer Mitglieder zu verbessern oder zumindest zu halten. Im Rahmen der Tarifautonomie führen Verhandlungen zwischen den Tarifparteien, gegebenenfalls nach Arbeitskämpfen oder Einschaltung von Schlichtern, zu Tarifverträgen, in denen u.a. die Tariflöhne mit einer vereinbarten Laufzeit festgelegt werden.- c) Betriebliche L.: Unternehmensinterne Ergänzungen zu tarifvertraglichen Vereinbarungen bez. übertariflicher Lohnzuschläge (Effektivlohn) und zusätzlicher Lohndifferenzierungen.- 3. Konzepte: (1) ⇡ Produktivitätsorientierte Lohnpolitik; (2) ⇡ kostenniveauneutrale Lohnpolitik; (3) ⇡ expansive Lohnpolitik; (4) ⇡ vollbeschäftigungskonforme Lohnpolitik. Literatursuche zu "Lohnpolitik" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.